im HGZ
-Sommerpause-
In der Sommerpause finden keine Kommunik@tions Treff statt.
Der nächste Treff findet am 24.September statt.
Dies ist ein besonderes Treffen :
Wir feiern 30 Jahre HGZ
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In der Sommerpause finden keine Kommunik@tions Treff statt.
Der nächste Treff findet am 24.September statt.
Dies ist ein besonderes Treffen :
Wir feiern 30 Jahre HGZ
| 14. Oktober 2011 | bis | 16. Oktober 2011 |
in Bielefeld – Bethel, Lindenhof
Mit zunehmendem Hörverlust sinkt bei vielen von Hörschädigung Betroffenen nicht nur die wahrgenommene Lautstärke. Durch Hörschwund kann es zu Tonhöhenverschiebungen und Hörverzerrungen kommen.
Der harmonische Musikgenuss wird dadurch beeinträchtigt, und Singen oder das Spielen eines Instrumentes werden nur noch eingeschränkt praktiziert oder aufgegeben.
Unter der Leitung von Kerstin Harms (staatlich geprüfte Gesangspädagogin, Chorleiterein, Diplompädadogin, Musiktherapeutin) und mit wissenschaftlicher „Unterfütterung“ der Psychologiestudentin Roswitha Rother sowie aktiver Beteiligung von Helen Bellin werden verschiedene Arten des musikalischen Erlebens angeboten.
Zur Verfügung stehen zahlreiche „Orffsche Instrumente“ wie Klangstäbe, Xylophon etc., an denen die Teilnehmer ausprobieren können, welche Art von Instrument für sie persönlich geeignet ist und wie die Freude an Musik wieder geweckt werden kann.
In diesem Seminar werden wir mit einfachen und klangvollen Experimenten Erlebnisse musischer Art teilen.
Die TeilnehmerInnen singen Lieder und bewegen sich zu Musik aus unterschiedlichen Kulturen. Die Stücke transportieren verschiedene Atmosphären, sind meditativ, heiter, verspielt …
Stimmbildnerische Aspekte, Atem- und Körperübungen führen zu einem bewussteren Umgang mit der Stimme. Rhythmusgefühl und Koordination werden ebenfalls gefördert durch den Einsatz von einfachen Percussion-Instrumenten und Body-Percussion
Singen und Rhythmus stimulieren die Selbst-heilungskräfte und sind damit eine wichtige Ressource für den Menschen. Die Lebensfreude wird aktiviert.
Zusammen macht alles mehr Spass und wir fühlen uns “inTakt”.
Die Kosten betragen für Seminar, Unterkunft und Vollpension 170,-€
im Einzelzimmer und 160,-€ im Doppelzimmer.
Teilnehmende Mitglieder aus dem DSB Ortsverein Bielefeld e.V. erhalten 10 Euro Zuschuss aus der Vereinskasse.
Für den Austausch in der Gruppe stehen FM-Anlage und Schriftdolmetscher zur Verfügung.
Die Teilnehmerzahl ist auf 14 Personen begrenzt!
Anmeldung bis spätestens 31.08.2011 bei
Bildung und Beratung Bethel
Heinz-Jürgen Uffmann
Nazarethweg 4-7
33617 Bielefeld
Tel.: 0521-1446110
Fax.: 0521-1446109
Organisation und Auskunft:
Roswitha Rother
Tel.: 05205-71097
E-mail:rrother259@aol.com
oder
Helen Bellin
Tel./Fax: 0521-23526
Geben Sie bei der Anmeldung bitte Telefon/Fax-Nr. sowie E-mail-adresse an
und informieren Sie bitte auch eine der Organisatorinnen.
| 25. Juni 2011 | ||
| 14:00 | bis | 17:00 |
im HGZ/Saal 1. Stock
-mit Beamer und FM-Anlage-
Ab 14 Uhr Begrüßung und Bekanntgabe von Neuigkeiten. Danach Kaffeetrinken zum Selbstkostenpreis. Vortragsbeginn ca.15 Uhr
Vortrag: Monika Atorf, Kriminaloberkommissarin, Computerkriminalität
Thema: Sicherheit im Netz
Immer mehr “Seniorinnen und Senioren” entdecken das Internet für sich. Natürlich sind ihre Interessen zum Teil andere, als die jüngerer “User”.
Die möglichen Gefahren jedoch sind für alle gleich: Schadprogramme ( Viren, Trojaner etc.), “Abzocke”, Datenmissbrauch.
Stolpersteine gibt es auch in der virtuellen Welt, aber wie im richtigen Leben kann man sich davor schützen. Man muss nur wissen, wie es geht.
Textvorlage: Lothar Rösler
| 28. Mai 2011 | ||
| 14:00 | bis | 17:00 |
im HGZ/Saal 1. Stock
-mit Beamer und FM-Anlage-
Ab 14 Uhr Begrüßung und Bekanntgabe von Neuigkeiten. Danach Kaffeetrinken zum Selbstkostenpreis. Vortragsbeginn ca.15 Uhr
Vortrag: Prof. Dr. phil. Gregor Dupuis
Thema: Rehabilitationsangebote für Schwerhörige und Ertaubte -
Bedeutung der Selbsthilfevereinigungen, Aufgaben in der Ausbildung, Forschung und Lehre
Im Bereich der medizinischen und apparativen Versorgung sowie bei den rehabilitativen Angeboten („Abseh- und Sprachpflegekurse“ u.a.) spielte die Schwerhörigenbewegung schon früh eine prägende Rolle.
Im Vergleich zu den Gehörlosen sind Schwerhörige und Ertaubte allerdings weitaus seltener in Selbsthilfegruppen und Vereinen organisiert. Für die große Zahl erwachsener Hörgeschädigter gibt es relativ wenige Rehabilitationsangebote. Eine angemessene Präsenz in der Öffentlichkeit und eine wirksame politische Interessenvertretung erfordern noch großer Anstrengungen.
Bei der Weiterentwicklung und Vermittlung sowie spezifischer korrektiver, kompensatorischer und präventiver Methoden (einschließlich Organisation und Management) sind Ausbildungs- und Studienstätten sowie Forschungseinrichtungen gefragt. Schwerhörigenvereine und ihre Dachverbände sind dabei Initiatoren und Kooperationspartner. Neben den Basisqualifikationen und Spezialisierungsrichtungen von Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogen, Logopäden und Sprachtherapeuten hat der Deutsche Schwerhörigenbund eine ergänzende Zusatzqualifikation von Audiologopäden initiiert.
Insbesondere im Zusammenhang mit ambulanten, stationären und teilstationären Rehabilitationsmaßnahmen sollten die vorhandenen regionalen und örtlichen Organisationsstrukturen für einen gezielten Ausbau wohnortnaher Angebote ausgebaut und genutzt werden.
Textvorlage Prof. Gregor Dupuis
Die Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten-Selbsthilfe und Fachverbände e.V. (DG) hat im November 2010 eine Resolution veröffentlicht, die sich mit dem CI beschäftigt. Es geht um Eltern, die von Behörden bedroht worden sein sollen, weil sie einer CI-Operation ihres gehörlosen Kindes nicht zustimmen wollten.
Die Resolution wurde auf der Internetseite des DSB veröffentlicht. Es wurden dem DSB 4 Stellungnahmen kritischer Selbstbetroffener geschickt, eine Veröffentlichung erfolgte ohne Angabe von Gründen bisher jedoch nicht. Da wir die Stellungnahmen und eine offene Diskussion über das Thema und die damit verbundene Problematik fördern wollen, veröffentlichen wir hiermit die 4 Stellungnahmen, in alphabetischer Reihenfolge, wobei nach dem Motto „LADIES FIRST“ der Dame der Vortritt gelassen wird.
Schon etwas älter und noch ferne Zukunftsmusik, aber trotzdem interessant: Gehör aus dem Labor: Stammzellen zu Haarzellen umgewandelt.
| 30. April 2011 | ||
| 14:00 | bis | 17:00 |
im HGZ/Saal 1. Stock
-mit Beamer und FM-Anlage-
Ab 14 Uhr Begrüßung und Bekanntgabe von Neuigkeiten. Danach Kaffeetrinken zum Selbstkostenpreis. Vortragsbeginn ca.15 Uhr
Vortrag: Dr. Angelika Ilg
Dipl. Med. päd. Wiss. Mitarbeiterin im Hörzentrum der MHH
Thema: Rund ums Ohr – Das Hör-zentrum Hannover stellt sich vor
Das Hörzentrum Hannover besteht als umfassende Einrichtung seit April 2003 als Teil der HNO-Abteilung der Medizinischen Hochschule Hannover. Es ist ein interdisziplinäres Zentrum in dem viele Kollegen aus unterschiedlichen Fachrichtungen zusammen arbeiten. So besteht vor Ort die Möglichkeit einer intensiven Hördiagnostik und Therapie, von der leichten Hörstörung bis zur Taubheit.
In diesem Vortrag werden Sie die Arbeit des Hörzentrums kennenlernen und haben die Möglichkeit Fragen rund ums Ohr an die Referentin zu stellen.
Textvorlage: Dr. Angelika Illg
| 14. Mai 2011 | ||
| 14:00 | bis | 17:00 |
am Samstag, 14. Mai 2011
um 14 Uhr im HGZ/Saal 1. Stock
An diesem Treff möchte ich Erweiterungen für FireFox und Thunderbird vorstellen !
Bei Teilnahme am Comp@Treff bitte den eigenen Laptop mitbringen
Von Dieter Meier
Der Resolution ist insoweit zuzustimmen, als eine einseitige Beeinflussung Hörgeschädigter zum CI nicht hingenommenen werden kann. Die Androhung von Zwangsmaßnahmen für den Fall, dass die Zustimmung verweigert werde, ist ein eklatanter Rechtsverstoß. Das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist unmittelbar geltendes Recht, das Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung bindet (Art. 2 Abs. 2 u. 1 Abs. 3 des Grundgesetzes). Die freie Zustimmung zu einem solchen körperlichen Eingriff ist unverzichtbar.
Nach meinen jahrzehntelangen Erfahrungen als Verwaltungsbeamter, der auch für den Verwaltungsnachwuchs engagiert war, weiß ich, dass die oben dargelegten Regelungen fundamentale Grundsätze für Ausbildung und Prüfung Auszubildender sind; der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung ist oberstes Gebot in der deutschen öffentlichen Verwaltung. Deswegen kann ich mir überhaupt nicht vorstellen, dass sich im zunehmenden Maße Fälle mehren, in denen für den Fall der Verweigerung einer CI-OP rechtswidrige Zwangsmaßnahmen angedroht werden. Das können nur Einzelfälle sein, die unkontrollierte, irrige Mitarbeiter zu verantworten haben.
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