Über uns

Ziele und der Zweck

Der Deutsche Schwerhörigenbund Ortsverein Bielefeld e.V. wird von sebstbetrof­fenen Menschen geführt und hat sich zur Aufgabe gestellt, mitbetroffenen Perso­nen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Dies soll aber auch heißen, daß noch au­ßen stehenden Menschen die Möglichkeit zum eigenen Engagement offen steht.

Seit der Gründung im Jahre 1980 haben im Schwerhörigenwesen zum Teil stürmi­sche Entwicklungen stattgefunden, welche vom Ortsverein stets mitgetragen wor­den sind. Im wesentlichen seien genannt:

  • In der Medizin soll das Cochlea-Implantat genannt sein, welches in Deutschland seit 1985 beginnend in Hannover eingesetzt wird.
  • Bei den Hörgeräten erfolgte Ende der 90er Jahre die Entwicklung und Ver­marktung der digitalen Hörgeräte. Aber ebenso ist die Auswahl von elektronischem Zubehör enorm groß geworden.
  • Auch ziehen wir Nutzen aus der Computertechnik, welche uns im Verein und untereinander die Kommunikation nicht nur erleichterte sondern teilwei­se auch erst möglich machte.

Die Engagierten im Ortsverein Bielefeld haben das vornehmste Ziel, den Zweck des Vereins durch Vertretung, Förderung und Verwirklichung der Interessen Hör­geschädigter insbesondere durch Beratung von Betroffenen und deren Bezugspersonen nachhaltig zu verwirklichen. Hier seien Schwerhörige, Ertaubte, CI-Träger und Tinnitusbetroffene zu nennen. Darüber hinaus sollen an Morbus Menière, Neurofibromatose und Akustikus-Neurinom erkrankte Menschen genannt sein.

Die Interessenvertretung erfolgt im wesentlichen durch:

  • Information der Öffentlichkeit und der Betroffenen durch alle Medien über die Verhinderung, die Bewältigung, den Auswirkungen und den Umgang mit der Behinderung.
  • Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten zur Kompensation des ge­schwächten oder verlorenen Hörsinns sowie anbieten von solchen Kursen bei anderen Einrichtungen.
  • Rat und Hilfe im Umgang mit privaten, öffentlichen und beruflichen Ein­richtungen, Behörden, sowie für die Bewältigung persönlicher Probleme.
  • Unterstützung von Rehabilitationsmaßnahmen und Kuren für Hörgeschädig­te.
  • Förderung des Einbaues aller technischen Hilfsmittel in allen Einrichtungen zur Verbesserung der Kommunikation.
  • Förderung und Ausrichtung von kulturellen, kirchlichen, sportlichen oder sonstigen Veranstaltungen die dem Wohle und den Interessen der Hörge­schädigten dienlich sind.