Von Dieter Meier
Der Resolution ist insoweit zuzustimmen, als eine einseitige Beeinflussung Hörgeschädigter zum CI nicht hingenommenen werden kann. Die Androhung von Zwangsmaßnahmen für den Fall, dass die Zustimmung verweigert werde, ist ein eklatanter Rechtsverstoß. Das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist unmittelbar geltendes Recht, das Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung bindet (Art. 2 Abs. 2 u. 1 Abs. 3 des Grundgesetzes). Die freie Zustimmung zu einem solchen körperlichen Eingriff ist unverzichtbar.
Nach meinen jahrzehntelangen Erfahrungen als Verwaltungsbeamter, der auch für den Verwaltungsnachwuchs engagiert war, weiß ich, dass die oben dargelegten Regelungen fundamentale Grundsätze für Ausbildung und Prüfung Auszubildender sind; der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung ist oberstes Gebot in der deutschen öffentlichen Verwaltung. Deswegen kann ich mir überhaupt nicht vorstellen, dass sich im zunehmenden Maße Fälle mehren, in denen für den Fall der Verweigerung einer CI-OP rechtswidrige Zwangsmaßnahmen angedroht werden. Das können nur Einzelfälle sein, die unkontrollierte, irrige Mitarbeiter zu verantworten haben.
Weiterlesen