Stellungnahme zur Resolution gegen „einseitige Beeinflussung“ zum Cochlea-Implantat (CI)

Von Dieter Meier

Der Resolution ist insoweit zuzustimmen, als eine einseitige Beeinflussung Hörgeschädigter zum CI nicht hingenommenen werden kann. Die Androhung von Zwangsmaßnahmen für den Fall, dass die Zustimmung verweigert werde, ist ein eklatanter Rechtsverstoß. Das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist unmittelbar geltendes Recht, das Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung bindet (Art. 2 Abs. 2 u. 1 Abs. 3 des Grundgesetzes). Die freie Zustimmung zu einem solchen körperlichen Eingriff ist unverzichtbar.

Nach meinen jahrzehntelangen Erfahrungen als Verwaltungsbeamter, der auch für den Verwaltungsnachwuchs engagiert war, weiß ich, dass die oben dargelegten Regelungen fundamentale Grundsätze für Ausbildung und Prüfung Auszubildender sind; der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung ist oberstes Gebot in der deutschen öffentlichen Verwaltung. Deswegen kann ich mir überhaupt nicht vorstellen, dass sich im zunehmenden Maße Fälle mehren, in denen für den Fall der Verweigerung einer CI-OP rechtswidrige Zwangsmaßnahmen angedroht werden. Das können nur Einzelfälle sein, die unkontrollierte, irrige Mitarbeiter zu verantworten haben.
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Stellungnahme zur Resolution der Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten-Selbsthilfe und Fachverbände e.V.

Von Renate Löhr

Zunächst einmal freue ich mich darüber, dass die 24 Mitgliedsverbände der Deutschen Gesellschaft die Resolution einstimmig verabschiedet haben. Dass eine so große Zahl von Verbänden sich einig sind, ist nicht selbstverständlich und verdient daher meine Anerkennung.

Worin stimmen die Verbände überein? Darin, dass Eltern frei und eigenverantwortlich und selbstbestimmt entscheiden dürfen, wenn es um das Wohl ihrer hörbehinderten Kinder geht. Das Elternrecht ist in unserer freiheitlichen, demokratischen Grundordnung eindeutig formuliert. Im Grunde ist das eine Selbstverständlichkeit.

Worin besteht nun das Problem, das 24 Verbände auf den Plan gerufen hat?
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Komm@Treff am Samstag, 19.03.2011

Kommunik@tionsTreff

am Samstag, 19. März 2011

um 14 Uhr im HGZ/Saal 1. Stock

Jahreshauptversammlung

-mit Beamer und FM-Anlage-

 

Ihre Teilnahme an der JHV ist wichtig.

Die Einladung mit den Tagesordnungspunkten finden Sie im aktuellen Heft (Hörrohr)  direkt nach den blauen Terminseiten .

Die Kosten für Essen und Trinken übernimmt der Verein.

Zur Beachtung:

Durch die Teilnahme von Vorstandsmitgliedern an der DSB-Landestagung NRW in Bonn am 25/26.3. findet unsere Jahreshauptversammlung eine Woche früher statt am 19.3.11