Neu ab Jahresbeginn 2008

Schwerbehindertenrecht – Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte
Die Kreise und kreisfreien Städte sind erste Ansprechpartner, wenn es darum geht, Behinderten eine selbständige und gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dort erhalten schwerbehinderte Menschen beispielsweise einen speziellen Ausweis, mit dem sie nachweisen können, dass sie Anspruch auf bestimmte Leistungen haben. Und auch für die Bezahlung teurer Geräte, die viele Behinderte im Alltag benötigen, kann dort Unterstützung beantragt werden.

Stadt Bielefeld, Zentraler Dienst, Jugend, Soziales, Wohnen, Neues
Rathaus, Niederwall 23, 33602 Bielefeld, Telefon: 0521 – 516558

Quelle:

http://www.bezirksregierung-muenster.de/aufgaben/Organisation/

Dezernate/Sozial-und_Familienleistungen/index.html

Gefunden: Elisabeth Birkenstock

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