Festzuschüsse sind für den DSB ein „rotes Tuch“

Deutscher Schwerhörigenbund e.V.
Bundesverband der Schwerhörigen und Ertaubten
Referat Öffentlichkeitsarbeit

Berlin, 3. April 2013

Pressemitteilung

Gesundheitshandwerke fordern ein Festzuschusssystem –
Festzuschüsse sind für den Deutschen Schwerhörigenbund ein „rotes Tuch“

Die Gesundheitshandwerke im Zentralverband des Deutschen Handwerks, dem auch die Bundesinnung der Hörgeräteakustiker angehört, fordern in ihrem Positionspapier von März 2013 ein Festzuschusssystem für Hörgeräte, um die Ausgabenexplosion im Gesundheitswesen einzudämmen. Es soll lediglich eine eigenanteilsfreie Grundversorgung für gesetzlich Versicherte erhalten bleiben. Eventuelle Mehrkosten müsste der Patient selber tragen. Der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. lehnt ein Festzuschusssystem strikt ab. Dieses würde das Kostenrisiko der Hörgeräteversorgung einseitig auf die Patienten verlagern.

Im deutschen Sozialrecht wurde im Jahr 1989 ein Festbetragssystem installiert, das eine ausreichende, zweckmäßige aber zugleich auch wirtschaftliche Versorgung der Versicherten mit Hörhilfen gewährleisten soll. Grundlage des Festbetragssystems ist das Sachleistungsprinzip. Der Versicherte erhält die Sachleistung – die Hörgeräte – ohne Geld in die Hand nehmen zu müssen, also auch ohne finanzielle Eigenleistung bzw. Zuzahlung mit dem Ziel, dass seine Behinderung ausgeglichen wird.

Im Bundessozialgerichtsurteil vom 17.12.2009 (B 3 KR 20/08 R) wurde klargestellt, dass die Krankenkassen für die Versorgung mit Hörgeräten aufzukommen haben, die nach dem Stand der Medizintechnik die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlauben. Dabei soll – soweit möglich – ein Sprachverstehen auch bei Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen erreicht werden.

Bei einem Festzuschusssystem würden anstelle von Sachleistungen einheitliche Zuschüsse treten. Dieses Verfahren bezeichnet der DSB in hohem Maße als unsozial. Unabhängig vom Schweregrad der Hörschädigung würde jeder den gleichen Zuschuss bekommen, was dem Grundprinzip einer sozialen Krankenversicherung fundamental widerspricht. Insbesondere die stark hörgeschädigten Menschen, würden die höchsten Zuzahlungen leisten müssen.

Der angeblich zu erwartenden Ausgabenexplosion im Gesundheitswesen stehen derzeit Rücklagen der Krankenkassen in Höhe von 28 Milliarden Euro gegenüber, die nicht von allein entstanden sind, sondern vor allem dadurch, dass die Gesetzliche Krankenversicherung berechtigte Anträge auf die Kostenübernahme von Leistungen wie z.B. Hörgeräte ablehnt oder verzögert und dadurch auf Kosten der Gesundheit ihrer Versicherten Geld „spart“.

Der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. verfolgt seit vielen Jahren das Ziel, dass die Bedürfnisse schwerhöriger Menschen, die mit Hörhilfen versorgt werden müssen, berücksichtigt und Nichtdiskriminierung, Teilhabe, Selbstbestimmung sowie Freiheit vor Kommunikationsbarrieren für die betroffenen Menschen gewährleistet werden. Hören ist der wichtigste Sinn zur Wahrnehmung. Er ermöglicht die Orientierung im Raum, die Wahrnehmung von Gefahren und die Kommunikation mit der Umwelt. Gerade diese soziale und emotionale Ebene ist unabdingbare Anforderung in allen Lebenslagen, u.a. im Beruf, Familie und Freundeskreis. Gut hören und verstehen zu können ist ein wichtiges Stück Teilhabe an der Gesellschaft.

Für Rückfragen: Sabine Mittank, Geschäftsführerin
Telefon: 030 – 47 54 11 14
E-Mail: sabine.mittank@schwerhoerigen-netz.de
V.i.S.d.P.: Renate Welter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: renate.welter@schwerhoerigen-netz.de

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